Im Waffengesetz ist festgeschrieben ist, dass Waffenbesitzer einen zertifizierten Waffenschrank der Klasse 0 oder 1 besitzen müssen. Diese sorgen dafür, dass die Waffen sicher und vor Einbrechern geschützt gelagert werden. Die Sicherheit von Waffenschränken wird seit 2017 nach der europäischen Norm EN1143-1 zertifiziert und in Klasse 0 und Klasse 1 eingeteilt. Wie viele Kurzwaffen Sie lagern dürfen und warum Sie unebgrenzt Langwaffen lagern dürfen erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wann brauche ich einen Waffenschrank?
Einen Waffenschrank benötigt in Deutschland laut Waffengesetz jeder Waffenbesitzer einer erlaubnispflichtigen Waffe. Das WaffG macht dort keine Ausnahmen. Wenn man seine Schusswaffen mit dem Auto transportieren möchte braucht man auch einen Waffenschrank für das Fahrzeug.
Besitzer von gemeldeten Waffen müsse Behörden durch Fotos oder Kaufrechnungen den Besitz eines Waffenschranks nachweisen. Sollte dies ausbleiben, drohen hohe Bußgelder von Polizei oder örtlich zuständigen Behörden.
Einen Waffenschrank benötigen Sie allerdings nicht für nicht-erlaubnispflichtige Waffen wie Schreckschusspistolen oder Luftgewehre.
Zertifizierte Sicherheit: Unterschiede zwischen Klasse 0 und 1
Seit 2017 werden Waffenschränke nach Norm EN1143-1 in Ihrer Sicherheit getestet und zertifiziert. Unterschieden wird zwischen den Sicherheitsklassen 0 und Klasse 1. Die Einbruchsicherheit wird mit thermischen und mechanischem Werkzeug getestet. Die Dauer des Einbruchsversuchs wird anschließend in Resistance Units (RU) gemessen.
Hat der Waffenschrank mindestens 30 RU und wiegt weniger als 200 Kilogramm ist die Lagerung von fünf Kurzwaffen erlaubt. Wiegt der Schrank mehr als 200 Kg dürfen bis zu zehn Kurzwaffen verstaut werden.
Unabhängig vom Gewicht erhält ein Waffenschrank die Sicherheitsklasse 1 sobald er mehr als 50 Resitance Units aufweist. Klasse 1 erlaubt es eine unbegrenzte Anzahl Kurfwaffen zu lagern.
Der Inhalt eines Waffenschranks der Klasse 0 wird von Versicherern mit bis zu 40.000 Euro versichert. Diese Summe steigt auf 65.000€ bei einem Schrank der Klasse 1.
Sicherheitsklasse | Anzahl Kurzwaffen | Anzahl Langwaffen | Versicherungssumme |
Klasse 0 (unter 200 kg) | 5 | unbegrenzt | bis zu 40.000 Euro |
Klasse 0 (mind. 200 kg) | 10 | unbegrenzt | bis zu 40.000 Euro |
Klasse 1 | unbegrenzt | unbegrenzt | bis zu 65.000 Euro |
Zur Kaufentscheidung muss wissen was man sucht. Haben Sie hauptsächlich Langwaffen im Besitz reicht ein Waffenschrank der Klasse 0 vollkommen aus. Je mehr Kurzwaffen Sie aber besitzen und lagern möchte, desto eher benötigen Sie die teurere und sicherere Klasse 1. Auch wenn Sie die Waffenschrank zusätzlich ala Tresor für Wertgegenstände benutzen wollen, empfiehlt sich die höhere Klasse aufgrund einer höheren Versicherbarkeit des Inhalts. Sollten Sie nur einige wenige Waffen lagern wollen, empfiehlt sich also die günstigere Klasse 0. Bei wertvollerem Inhalt oder mehr als zehn Kurzwaffen im Arsenal greifen Sie zur Klasse 1.
Ausnahme: Lagerung an abgelegenen Orten
Die freie Wahl der Sicherheitsklasse besteht nur an dauerthaft bewohnten Orten, an denen der Waffenbesitzer anwesend ist. Sie benötigen einen Waffenschrank der Klasse 1, sollte dieser an einem abgelegenen Ort wie einem Wochenendhaus oder einer Jagdhütte installiert werden.
In diesem Fall dürfen außerdem nur drei Langwaffen und keine Kurzwaffen oder Munition gelagert werden. Dies liegt vor allem daran, dass ein Einbruch an ablegenen Orten unauffälliger ist. So kommen Einbrecher zwar an die Langwaffen heran, strahlen ohne Munition aber keine direkte Gefahr aus.
Waffenschrank Sicherheitsstufe A und B mit Bestandsschutz
Vor 2017 wurde die Sicherheit von Waffenschränken noch in Sicherheitsstufen A und B eingeteilt. Modelle die vor dem 07. Juli 2017 gekauft wurden genießen Bestandsschutz und müssen nicht ausgetauscht werden.
Waffenschränke mit Sicherheitsstufe A oder B können Sie allerdings nicht mehr erwerben und auch nicht gebraucht kaufen. Sollte der Besitzer wechseln erlischt der Bestandsschutz und die Waffen wären nicht mehr gemäß dem Waffengesetz (WaffG) gelagert.
Waffenschrank neu oder gebraucht kaufen: Unsere Kaufempfehlung
Nachdem Sie sich festgelegt haben, welche Klasse Ihr Waffenschrank haben soll, können Sie beginnen sich Ihr Modell herauszusuchen. Fachhändler wie Waffenschrank24 bieten Ihnen viele Filtermöglichkeiten an und verkaufen Waffenschränke verschiedenster renommierter Hersteller. Ob Modelle von Burg Wächter, Hartmann, Eisenbach oder Nerf – wenn Sie Qualität suchen, werden Sie mit diesen Herstellern nicht falsch fahren.
Finanziell kann es sich auch lohnen einen Waffenschrank gebraucht zu kaufen. Während Sie für einen neuen Schrank der Klasse 0 mindestens 350€ bezahlen, gibt es diese bei Ebay Kleinanzeigen schon ab 200€.
Achtung: Lassen Sie sich beim Gebrauchtkauf eines Waffenschranks die Plakette der Zertifizierung nach EN1143-1 zeigen. Sollte diese nicht vorhanden sein, handelt es sich vermutlich noch um ein Modelle der alten Sicherheitsstufen A und B. Diese genießen zwar noch Bestandsschutz, verlieren diesen aber sobald sich der Besitzer wechselt. Vermeiden Sie teure Bußgelder und kaufen Sie nur zertifizierte Waffenschränke nach Norm EN1143-1.

Waffenschrank mit Feuerschutz: Einbruch- und Brandschutz
Sollte Ihr Waffenschrank auch als Tresor zur Lagerung von Dokumenten, Wertgegenständen oder Bargeld genutzt werden, Feuerfeste Waffenschränke eignen sich hervorragend zum Schutz gegen Feuer: Auch zur Prävention von explodierender Munition im Brandfall ist es empfehlenswert einen feuerfesten Waffenschrank zu installieren.
Der Rauchmelder piept, der Feuerlöscher ist weit weg und der Waffenschrank ist mitten im Brandherd. Schnell erreicht das Feuer mehr als 1000 Grad Celsius – feuerfeste Waffenschränke können diesen Temperaturen zumindest einige Zeit standhalten. Die besten Waffenschränke schaffen es bei 1093 Grad Celsius etwa 60 Minuten den Inhalt vor Feuer zu schützen.
Wo muss der Waffenschrank aufgestellt werden?
Ein Waffenschrank gehört laut Waffengesetz an einen dauerhaft bewohnten Ort. Dies können nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden auch mehrere Waffenschränke an verschiedenen Wohnorten sein, solange keiner von diesen Wohnorten abgelegen oder unbelebt ist.
Innerhalb eines Wohnortes gibt es keine Vorschrfiten für einen passenden Ort für einen Waffenschrank. Ähnlich wie bei einem Tresor ist hier empfehlenswert einen sicheren Ort zu wählen, der nur vom Waffenbesitzer selbst oder den engsten Angehörigen erreicht werden kann. Ein Büro oder Schlafzimmer ist deutlich sicherer als ein belebtes Wohnzimmer oder ein Flur.
Muss ein Waffenschrank verankert werden?
Nein, ein Waffenschrank muss laut neustem Waffengesetz nicht verankert werden. Empfehlenswert ist es mit Hinblick auf die Sorgfaltspflicht (§36 WaffG) aber in jedem Fall. Diebe nehmen in 52% der Fälle einen Tresor bei einem Einbruch einfach mit und knacken ihn später – so eine Studie der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention.
Die Verankerung oder der Einbau eines Waffenschrank in ein anderes Möbelstück ist im Vergleich zu einem Möbeltresor in den meisten Fällen nicht möglich.
Was darf nicht in den Waffenschrank?
Grundsätzlich unterscheidet sich ein Waffenschrank von einem Tresor durch höhere Sicherheitsvorkehrungen. Daher ist es auch üblich, dass Waffenschränke als Tresore für Wertgegenstände, Dokumente oder Bargeld genutzt werden.
Jegliche Waffen allerdings müssen im Waffenschrank entladen gelagert werden. Sollte sich dieser außerdem an einem abgelegenen Ort befinden, dürfen sich neben dem Maximum von drei Lngwaffen keine weiteren Kurzwaffen oder Munition im Waffenschrank befinden.